


Aktivitäten außer Haus genießen, am gesellschaftlichen Leben teilhaben, das ist ohne Mobilität oft nicht möglich. Wir bringen Sie jederzeit ans Ziel - pünktlich, zuverlässig und qualifiziert.
Unser Fahrservice ist ideal für Fahrgäste, die auf Unterstützung und Betreuung angewiesen sind, sei es mit Gehhilfen, Rollator, Rollstuhl oder Tragestuhl.
Wir bieten sowohl sitzende als auch liegende Beförderungen an.
Für unsere Planungen benötigen wir eine Vorlaufzeit. Bitte nennen Sie uns Ihren Terminwunsch zwei Tage vorher unter Angabe der Beförderungsart (sitzend, liegend, Tragestuhl etc.).
Kurzfristige Fahrten sind auf Anfrage möglich.
Bestellungen unter:
Ein Angebot für Ihre individuelle Fahrt, z.B. zu Freunden oder ins Kino, erstellen wir gerne, hierfür erbitten wir detaillierte Angaben zur Fahrt und zur Beförderungsart, z.B.: Ziel, Dauer, Termin, Anzahl der Fahrgäste.
Für Ihre Beförderung ist eine ärztliche Verordnung erforderlich (Transportschein). Ihre Krankenkasse erteilt eine Kostenübernahmezusage und erst dann können wir die Fahrtkosten mit Ihrer Krankenkasse direkt abrechnen. Auf dem Transportschein müssen die erforderlichen Beförderungsmittel (Taxi/Mietwagen) und die Beförderungsarten (sitzend, liegend, Rollstuhl, Tragestuhl usw.) vermerkt sein.
Die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung beträgt 10 % des Fahrpreises für jede einzelne Fahrt. Ausgenommen sind alle Fahrgäste, die einen gültigen Befreiungsbescheid haben. Der Eigenanteil wird separat in Rechnung gestellt.
Die Abrechnung erfolgt auf der Basis einer Verordnung Ihres behandelnden Arztes direkt mit Ihrer Krankenkasse. Sollten die Transportkosten nicht von der Krankenkasse übernommen werden, stellen wir die Leistung privat in Rechnung.
Bitte beachten Sie die für den Bereich Fahrdienst geltenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ (AGB), die Sie auf unsere Homepage oder in ausgedruckter Version in unserer Geschäftsstelle einsehen können.
Unser Patientenfahrdienst ist in Celle stationiert. Durch die zentrale Lage können wir auch kurzfristig Beförderungen im gesamten Landkreis durchführen.
Fahrgäste, die während der Fahrt keiner medizinisch fachlichen Betreuung bedürfen und per Tragestuhl transportiert werden können, gilt: Sofern sich der Fahrgast aus eigener Kraft oder mit einfacher Hilfestellung umsetzen kann, ist die Beförderung mit Sondermietwagen mit Tragestuhl ausreichend. Um den Transport auf Rezept zu verordnen, wählen Sie auf der Transportverordnung unter Punkt drei „Taxi/Mietwagen“ (nicht den "KTW") und rechts daneben "Tragestuhl" bzw. "Rollstuhl" an. Transporte mit einer erforderlichen medizinisch-fachlichen Betreuung werden durch den Rettungsdienst durchgeführt.
Der DRK-Patienten-Fahrdienst steht für alle Einwohner des gesamten Landkreises Celle zur Verfügung.