


Unsere gut ausgebildeten Pflegekräfte sind tagtäglich im Einsatz, um die individuellen Wünsche und Bedürfnisse der Kunden verlässlich zu erfüllen. Sie helfen pflegebedürftigen Menschen, in ihrer vertrauten Umgebung bleiben zu können und unterstützen, die Selbstständigkeit so lange wie möglich zu erhalten.
Unser Ziel ist es, die Selbstständigkeit und das Leben im gewohnten Umfeld durch die Bezugspflege so lange wie möglich zu erhalten. Damit sind wir Kunden und Angehörigen eine große Hilfe.
Mit unserer Maßnahmenplanung und Pflegedokumentation haben Kunden und Angehörige jederzeit Einblick in die aktuelle Pflegesituation, die wir somit transparent darstellen.
Unsere Pflegeeinrichtungen verfügen über ein flächendeckendes Netzwerk und bieten Beratung und Serviceleistungen aus einer Hand.
Unsere Pflegeteams pflegen in:
Celle, Bergen, Eschede, Eversen, Faßberg, Flotwedel, Hambühren, Hermannsburg, Lachendorf, Müden, Sülze, Unterlüß, Wietze, Winsen.
Weitere Orte auf Anfrage.
Vertrauen Sie unserer langjährigen Erfahrung! Bereits seit 1978 bietet der DRK-Kreisverband Celle e.V. seine Pflege-Dienstleistungen im Landkreis Celle an.
Je nach Pflegegrad und individuellen Anforderungen bieten unsere DRK-Pflegeteams sowohl Grundpflege als auch Behandlungspflege an.
Wir führen die ambulante Pflege nach fachlich kontrollierten Qualitätsstandards mit ausgebildeten und geschulten Pflege-/Fachkräften durch. Regelmäßige Fortbildungen unserer Pflegeteams garantieren Pflege auf hohem Niveau.
Unsere Pflegeteams arbeiten nach dem Pflegemodell der "Strukturierten Informationssammlung (SIS)". Die Pflege nach SIS löste das längjährige Pflegesystem der Bezugspflege nach dem Pflegemodell von Prof. Monika Krohwinkel ab. Ein internes Qualitätsmanagement bildet die Grundlage der täglichen Arbeit.
Körperbezogene Pflegemaßnahmen sind eine wichtige Tätigkeit unserer Pflegeteams. Dazu gehören im Sinne des SGB XI pflegerische Hilfen aus den Bereichen Körperpflege, Ernährung, Mobilität und Prophylaxen:
Die Behandlungspflege nach SGB V umfasst die Ausführung ärztlicher Verordnungen bzw. medizinischer Maßnahmen zur Sicherung der ärztlichen Behandlung durch unser ausgebildetes Fachpersonal. Wir arbeiten eng mit Hausärzten, Krankenkasse etc. zusammen, um eine optimale Versorgung zu sichern. Beispiele sind:
Ist eine Pflegeperson wegen Erholungsurlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegekasse auf Antrag die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens vier Wochen je Kalenderjahr. Voraussetzung ist, dass die Pflegebedürftigen mindestens sechs Monate in einen Pflegegrad eingestuft ist.
Wir bieten Ihnen die Betreuung, die Erbringung individueller Hilfen für die Zeit Ihrer Abwesenheit. Sie als Pflegeperson können die Zeit für sich nutzen, um sich zu erholen, Termine wahrzunehmen oder einfach einmal Zeit für sich selbst zu haben. Die Verhinderungspflege wird auf Antrag bei der Pflegekasse gewährt.
Gefördert wurde ein Teil der Lehrgangs- und Personalkosten für Mitarbeitende in der Altenpflege, für die Fortbildung: „Fachkraft Palliativ Care“. Die Förderung erfolgte im Rahmen des Förderprogramms „WiN“ (Weiterbildung in Niedersachsen).
Mithilfe dieser Fortbildung haben wir unser Pflegeteam im Bereich der palliativen Versorgung - also der Sterbebegleitung - verstärken können. So ist es uns möglich, vermehrt auf diese besondere Pflegesituation einzugehen.