Was leistet die Pflegeversicherung - wer ist pflegebedürftig?
Pflegebedürftigkeit im Sinne des Gesetzes liegt dann vor, wenn ein Mensch wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, in einem erheblichen oder höherem Maß der Hilfe bedarf (§14 Abs. 1 SGB XI).
Als Hilfe bei „gewöhnlich und regelmäßig wiederkehrende Verrichtungen“ werden vom Gesetzgeber Hilfen in diesen Bereichen verstanden (§14 Abs. 4 SGB XI):
- Körperbezogenen Pflegemaßnahmen (u.a. Waschen, Duschen, Zahnpflege)
- Nahrungszubereitung und Nahrungsaufnahme
- Mobilität (u.a. An- und Auskleiden, Gehen, Stehen, Treppensteigen)
Diese Bereiche untergliedert der Gesetzgeber wiederum in konkrete Tätigkeiten. Ausschlaggebend für die Ermittlung der Pflegebedürftigkeit ist, wie häufig, in welchem Umfang und in welcher Form diese Tätigkeiten erbracht werden.
Wofür zahlt die Pflegeversicherung? An welchen Kosten beteiligt sich die Pflegeversicherung?
Wo kann ich mehr erfahren?
Weitere Informationen:
Hilfreiche Informationen erhalten Sie auch auf der Internetseite des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG)
Auch über die Internetseite des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) gibt es zahlreiche Informationen rund um die Pflegebegutachtung.
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