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Fortbildung nach § 53c SGB XI

Kontakt:

Jens Furchtmann

Tel. 05141 3747711 
E-Mail

DRK-Bildungszentrum
Fundumstraße 1
29221 Celle

Schulung für Betreuungskräfte

Laut Richtlinie nach § 53c SGB XI müssen Betreuungskräfte als Anforderung an ihre Qualifizierung jährlich an einer zweitägigen Fortbildungen teilnehmen. Wissen wird aktualisiert und weiterentwickelt, eine Reflexion der beruflichen Praxis rundet das Seminar ab.

Themen und Anwendung

Zielgruppe:

Alltagsbegleiter nach § 43b Abs. 3 SGB XI nach Richtlinie § 53c SGB XI.

Voraussetzungen:

Ausbildung zum Alltagsbegleiter nach § 43b Abs. 3 SGB XI nach Richtlinie § 53c SGB XI.

In Zusammenarbeit mit der DRK-Altenpflegeschule in Braunschweig, bieten wir diese Fortbildung für Betreuungskräfte nach § 53c SGB XI an.

Fortbildungsverpflichtung für Pflegefachkräfte

Seminarinhalte: 

1.    Seminartag:

  • Auswirkungen des 2. Pflegestärkungsgesetzes auf die Betreuungsarbeit
  • Reflexion des vorangegangenen Jahres
  • Gruppen- und Einzelangebote für Männer mit und ohne Gerontopsychiatrischer Erkrankung
  • Einzelangebote für Bettlägerige
  • Eingehen auf Indikationen für Bettlägerigkeit / Was ist zu berücksichtigen?

 2.    Seminartag:

  • Rhythmische Bewegung / Sitztanz
  • Basale Anregung in der Einzel- und Gruppenbetreuung
  • Kreative Ideen mit verschiedenen Materialien für Einzel- und Gruppenangebote
  • Ideen für den gezielten und funktionsgerechten Einsatz von Musik
  • „Regelspiele“ mit einfachem Spielaufbau für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen 

Termine / weitere Informationen

Hierzu wenden Sie sich bitte an unser Team im DRK-Bildungszentrum, die gerne die Beratung sowie eine Terminvereinbarung vornehmen. Die Kontaktdaten finden Sie nebenstehend.