Fortbildung nach § 53c SGB XI
Schulung für Betreuungskräfte
Laut Richtlinie nach § 53c SGB XI müssen Betreuungskräfte als Anforderung an ihre Qualifizierung jährlich an einer zweitägigen Fortbildungen teilnehmen. Wissen wird aktualisiert und weiterentwickelt, eine Reflexion der beruflichen Praxis rundet das Seminar ab.
Themen und Anwendung
Zielgruppe:
Alltagsbegleiter nach § 43b Abs. 3 SGB XI nach Richtlinie § 53c SGB XI.
Voraussetzungen:
Ausbildung zum Alltagsbegleiter nach § 43b Abs. 3 SGB XI nach Richtlinie § 53c SGB XI.
In Zusammenarbeit mit der DRK-Altenpflegeschule in Braunschweig, bieten wir diese Fortbildung für Betreuungskräfte nach § 53c SGB XI an.
Fortbildungsverpflichtung für Pflegefachkräfte
Seminarinhalte:
1. Seminartag:
- Auswirkungen des 2. Pflegestärkungsgesetzes auf die Betreuungsarbeit
- Reflexion des vorangegangenen Jahres
- Gruppen- und Einzelangebote für Männer mit und ohne Gerontopsychiatrischer Erkrankung
- Einzelangebote für Bettlägerige
- Eingehen auf Indikationen für Bettlägerigkeit / Was ist zu berücksichtigen?
2. Seminartag:
- Rhythmische Bewegung / Sitztanz
- Basale Anregung in der Einzel- und Gruppenbetreuung
- Kreative Ideen mit verschiedenen Materialien für Einzel- und Gruppenangebote
- Ideen für den gezielten und funktionsgerechten Einsatz von Musik
- „Regelspiele“ mit einfachem Spielaufbau für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen
Termine / weitere Informationen
Hierzu wenden Sie sich bitte an unser Team im DRK-Bildungszentrum, die gerne die Beratung sowie eine Terminvereinbarung vornehmen. Die Kontaktdaten finden Sie nebenstehend.