Rettungsdienst und Krankentransport
Notfallrettung: 112
Krankentransport:
05141 - 19 222
Ärztlicher Bereitschaftsdienst:
116 117
Die Notfallversorgung ist in Deutschland in drei Bereiche gegliedert:
- den ärztlichen Bereitschaftsdienst der niedergelassenen Vertragsärzte,
- den Rettungsdienst und
- die Notaufnahmen/Rettungsstellen der Krankenhäuser
Der ärztliche Bereitschaftsdienst: 116 117
Krankheiten kennen keine Praxisöffnungszeiten. Handelt es sich um eine Erkrankung, mit der Sie normalerweise einen niedergelassenen Arzt in der Praxis aufsuchen würden, aber die Behandlung aus medizinischen Gründen nicht bis zum nächsten Tag warten kann, ist der ärztliche Bereitschaftsdienst zuständig. Er ist auch als ärztlicher Notdienst oder Notfalldienst bekannt. Die Telefonnummer: 116 117 funktioniert ohne Vorwahl, gilt deutschlandweit und ist kostenlos - egal ob Festnetz oder Mobiltelefon.
Der Rettungsdienst: 112
Bei lebensbedrohlichen Notfällen, wie Herzinfarkt, Schlaganfall und schwere Unfälle, alarmieren Sie den Rettungsdienst unter der Notrufnummer 112.
Wir, der "DRK-Rettungsdienst Celle", stellen im Rahmen der Beauftragung (gemäß § 5 Nds. Rettungsdienstgesetz) durch den Träger des Rettungsdienstes - Landkreis Celle - dauerhaft sicher, dass die in einem Bedarfsplan definierte Anzahl an Rettungsmitteln einsatzbereit vorgehalten werden.
Über die Notrufnummer 112 erreichen Sie die örtlich zuständige Rettungsleitstelle. Diese nimmt Ihr Hilfeersuchen entgegen und alarmiert entsprechend der geschilderten Lage die erforderlichen Rettungsmittel (z. B. Rettungsdienst, Notarzt, Feuerwehr, Polizei).
Die Notaufnahmen/Rettungsstellen der Krankenhäuser
Sie ist einerseits Anlaufstelle für den Rettungsdienst und nimmt Patienten mit akut lebensbedrohlichen Erkrankungen oder Verletzungen auf und versorgen sie weiter. Andererseits ist die Notfallaufnahme auch Anlaufstellen für Patienten die von einem anderen Arzt eingewiesen werden oder aufgrund akuter Erkrankungen oder Verletzungen ärztliche Hilfe benötigen.
Berufsausbildung Notfallsanitäter
Ein wichtiger Aspekt im Rettungsdienst ist die seit dem 1. Januar 2014 geänderte Bezeichnung und Qualifikation der nicht-ärztlichen Mitarbeiter. Der Beruf des Rettungsassistenten wurde in die neue Berufsbezeichnung Notfallsanitäter überführt. Dieser hat gegenüber dem alten Rettungsassistenten eine drei- statt zweijährige, reformierte Ausbildung. Weitere Infos zur Berufsausbildung „Notfallsanitäter“ erhalten Sie in der Personalabteilung oder direkt über unseren Leiter des Rettungsdienstes.